Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1.
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.


2. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Soweit zu dem Angebot Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gehören, sind geringfügige oder handelsübliche Abweichungen und Abänderungen möglich, sodass sie insofern nur annähernd gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte ist nicht zulässig.

2.2
Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.


3. Vertrag
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung beginnen.


4. Preise, Gefahrenübergang


4.1
An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen halten wir uns vier Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in §24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unseren am Tage des Gefahrenübergangs gültigen Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers. Nichtkaufleute sind in diesem Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine etwaige Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen der Bestellung und der Auslieferung nicht nur unerheblich überschreitet.

4.2
Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.

5. Lieferung

5.1
Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist. Sollten Anzahlungen vom Auftraggeber verspätet eintreffen, so kann die CT-Coating AG kurzfristig nach Eingang der Anzahlung aktualisierte Lieferzeiten schriftlich bekanntgeben. Sollten diese Lieferzeiten dem Auftraggeber nicht passen, so kann er den Auftrag gemäß §5.4 stornieren.

5.2
Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Vor einer Einschränkung der Lieferung oder teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Lieferung eintreten.

5.3
Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von acht Wochen zu setzen, mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten wird. Die bis dahin für CT-Coating AG entstandenen Kosten werden dann vom Auftraggeber ersetzt.

5.4
Storniert der Auftraggeber seinen Auftrag oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nach Mahnung nicht nach, so kann CT-Coating AG dafür eine pauschale Stornogebühr von 30 % der Auftragssumme dem Auftragnehmer berechnen. Sollte der für CT-Coating AG entstandene Schaden höher sein, so kann CT-Coating AG diesen gegen Nachweis auch über den genannten Pauschalsätzen geltend machen.


6. Gewährleistung

6.1
Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder ähnliche Institutionen nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

6.2
Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

6.3
Im übrigen gilt auch in diesem Personenkreis, dass Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn evtl. Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden. Für fehlerhafte Produktbeschreibung, falsche technische Daten und fehler- hafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.

6.4
Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.

6.5
Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.


7. Zahlung, Verzug

7.1
Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort und ohne Abzug zu zahlen.

7.2
Wechsel können wir annehmen, wenn uns die entstehenden Auslagen für Diskont- und sonstige Spesen vergütet werden.

7.3
Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit/kaufmännischen Verhalten des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.

7.4
Der Besteller kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten, soweit mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtzeitig festgestellt.

Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab ggf. vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft nach §353 HGB vorliegt.

7.5
Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundungen - sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.


8. Eigentumsvorbehalt


8.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor und zwar auch, soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt steh- enden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, daß sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.

8.2
Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, oder erfolgt eine sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

8.3
Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

8.4
Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seine Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen über seinen Kunden vorzubehalten.


9. Verschwiegenheitsverpflichtung, Datenschutz
Die CT-Coating AG und der Besteller sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nach den vertraglichen Regelungen verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Austausch von Informationen zwischen der CT-Coating AG und dem Auftraggeber ist jedoch jederzeit gestattet.

Bei öffentlich geförderten Beratungen ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass eine Ausfertigung eines erstellten Beratungsberichtes der zur Beurteilung des Ergebnisses der Fördermaßnahme zuständigen Stelle überlassen wird.

CT-Coating AG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt sie automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherheitsanforderungen der Anlage zu §6 BDSG hat sie technisch- organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.


10. Sonstiges

10.1
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

10.2
Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.

10.3
Der Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Soweit der Besteller Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckforderungen.

10.4
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Siegburg.

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